16.09.2021
Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob der Pauschalabzug für Unterhalts- und Betriebskosten auch einem Eigentümer einer im Privatvermögen stehenden Liegenschaft zusteht.
Dabei ging es darum, dass der Mieter die Unterhalts- und Betriebskosten selber übernommen hatte und der Eigentümer deshalb den Pauschalabzug angewendet hat, was ihm das Steueramt verweigerte. Das Gericht gab dem Eigentümer Recht – der Pauschalabzug kann ihm gewährt werden.
(Quelle: ZH Verwaltungsgericht vom 17.12.2020)
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