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Pauschalabzug bei vermieteter Liegenschaft steht auch Privaten zu

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16.09.2021

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob der Pauschalabzug für Unterhalts- und Betriebskosten auch einem Eigentümer einer im Privatvermögen stehenden Liegenschaft zusteht.

 

Dabei ging es darum, dass der Mieter die Unterhalts- und Betriebskosten selber übernommen hatte und der Eigentümer deshalb den Pauschalabzug angewendet hat, was ihm das Steueramt verweigerte. Das Gericht gab dem Eigentümer Recht – der Pauschalabzug kann ihm gewährt werden.

(Quelle: ZH Verwaltungsgericht vom 17.12.2020)


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