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Zehnjähriger Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

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17.03.2021

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis der zehn­jährigen Verjährungsfrist unterliegt.

Lohnforderungen oder anderen Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis haben die kurze Verjährungsfrist von fünf Jahren zwecks rascher Abwicklung von Forde­rungen des laufenden Geschäftsbetriebes.

(Quelle: BGE 4A_295/2020 vom 28.12.2020)


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