01.02.2019
Einzelunternehmen müssen sich ins Handelsregister eintragen, wenn der Umsatz grösser als CHF 100'000 ist und sie einem kaufmännischen Gewerbe nachgehen.
Nicht eintragspflichtig sind die sog. Freien Berufe wie Ärzte usw. Verletzt ein Unternehmer die Eintragungspflicht, muss er mit einer Busse rechnen und muss für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen. Einzelunternehmen müssen regelmässig prüfen, ob sie sich nicht eintragen müssen. Falls sie bereits einen Handelsregistereintrag haben, sind mögliche Änderungen umgehend dem Amt zu melden.
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