24.09.2021
Das Bundesgericht urteilte in zwei Fällen über den steuerrechtlichen Wohnsitz von Wochenaufenthaltern.
In beiden Fällen fixierte das Gericht die Steuerorte am Ort des Arbeitsplatzes.
Das Bundesgericht stellte dabei folgende Regeln auf:
- Bei verheirateten oder im Konkubinat lebenden Personen wird von einer engen Beziehung zum Wohnort der Familie ausgegangen und der Wohnsitz dort festgelegt.
- Bei ledigen/verwitweten/geschiedenen Personen gilt dasselbe. Die Bundesrichter sind aber der Meinung, dass die Beziehung zu Eltern, Geschwistern und/oder Freunden weniger eng ist als die Beziehung zu einem Partner und allfälligen Kindern. Aus diesem Grund rückt die Beziehung zum Arbeitsort ausnahmsweise in den Vordergrund, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 5 Jahre dauert und die betroffene Person das 30. Altersjahr überschritten hat.
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