Vor Bundesgericht erschienen Eheleute aus dem Kanton Zürich, die ihre Steuererklärung nicht eingereicht hatten und deshalb einen Ermessenszuschlag von CHF 60'000 Jahreseinkommen erhielten.
Die Steuerpflichtigen gingen mit der Begründung vor Gericht, dass sie nur über ein Jahreseinkommen von CHF 16'000 verfügten, das sie auch belegen konnten.
Die Gerichte beschlossen, dass eine Einkommensermessung von CHF 60'000 angebracht erscheine, da es völlig unklar sei, wie die Steuerpflichtigen ihren Lebensunterhalt bestreiten würden. Sie lebten unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum und können nicht nachweisen, wie sie im Kanton Zürich lebten.
Das Bundesgericht schloss sich den Vorinstanzen an und bestätigte die Einkommensermessung.
(Quelle: BGE 2C_82/2018 vom 9.2.2018)
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