16.03.2021
Neu müssen Erben die vom Erblasser nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, sofern der Nachlass CHF 40'000 übersteigt.
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Neu müssen Erben die vom Erblasser nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, sofern der Nachlass CHF 40'000 übersteigt.