01.04.2018
Vor Bundesgericht klagte ein Mitarbeiter auf Bonus.
Er hatte mit seinem Arbeitgeber vertraglich vereinbart, dass er einen jährlichen Bonus von CHF 10'000 erhalten solle, wenn die vereinbarten Ziele erreicht werden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter nach zwei Jahren und verwehrte ihm den Bonus. Nach Klagen durch alle Instanzen gelangte der Mann an das Bundesgericht und verlor auch dort. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass keine Ziele für den Bonus aufgestellt waren. Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber nur darum keine Ziele aufgestellt hätte, um den Bonus zu verweigern. Das sei beim Buchhalter aber nicht passiert.
(Quelle: BGE 4A_378 vom 27.11.2017)
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