23.05.2021
Damit die Steuerbehörden eine selbständige Erwerbstätigkeit ablehnen, muss über mehrere Jahre hinweg deutlich sein, dass eine Gewinnerzielung nicht realistisch ist.
Der Zeitraum, innerhalb welchem zwingend Gewinne zu erwirtschaften sind, damit noch von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann, lässt sich nicht generell festlegen. Die Veranlagungsbehörde muss jeden Fall individuell beurteilen und darf keine Pauschalregeln anwenden.
(Quelle: BGE 2C_495/2019 vom 19.6.2020)
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