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Krank während den Ferien: was gilt?

12.10.2016

Erkrankt der Arbeitnehmer während der Ferien, bleibt sein Ferienanspruch für die Krankheitstage erhalten.

Das bedeutet für den Arbeitgeber:

1.   Prüfung der Arbeitsunfähigkeit: Eine Arbeitsunfähigkeit muss nicht unbedingt eine Ferienunfähigkeit bedeuten. Erholen kann man sich nicht nur bei Aktivferien. Spazieren und schlafen gelten gemäss Rechtsprechung auch als Erholung.

2.   Akzeptanz der Ferienunfähigkeit. Der Arbeitgeber muss die Feriennachgewährung nur akzeptieren, wenn der Arbeitnehmer seine Erkrankung ordnungsgemäss mit einem Arztzeugnis nachweist. Der Arbeitnehmer hat dabei die Beweislast.

Zur Wahrung des Erholungszweckes hat der Arbeitnehmer, der ferienunfähig war,

  • Anspruch auf Nachgewährung der "Ferienunfähigkeitsdauer" und
  • Lohnfortzahlung.

Der Mitarbeitende muss die neuen Ferien mit dem Arbeitgeber absprechen und darf nicht einfach die Ferien verlängern.


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