01.04.2019
Bei Geschäftsräumen war es zeitweise üblich, das Objekt in «Rohbau» zu überlassen.
Ein Rohbau ist für den Geschäftsmieter ein enormer Kostentreiber, da er für den Ausbau zuständig ist und Unterhalt und Reparaturen zulasten des Mieters gehen.
Ebenso abzulehnen ist die Umstellung vom normalen Mietvertrag auf Rohbaumiete. Ein bisher ausgebautes Mietobjekt wird neu als «Rohbau» bezeichnet. Was auf den ersten Blick wie eine Formalität ausschaut, löst Mehrkosten von rund 15 - 20 % der Nettomiete zulasten des Geschäftsmieters aus, da er für den Unterhalt des Ausbaus aufkommen soll.
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