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Jeder Erbe kann einzeln Strafanzeige einreichen

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01.01.2019

Ein Witwer erstattete Strafanzeige gegen mehrere Personen, weil diese seiner Meinung nach seine Ehefrau über die Höhe des Nachlasses ihres Vaters getäuscht hatten.

Ihm und den vier Töchtern seiner verstorbenen Ehefrau werde so ein Vermögen von über 30 Millionen Franken vorenthalten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und das Obergericht traten nicht auf die Anzeige und die Beschwerde ein. Begründung: Es wäre ein gemeinsames Handeln aller Mitglieder der Erbengemeinschaft notwendig gewesen.

Das sieht das Bundesgericht anders: Jeder Erbe könne einzeln Strafanzeige einreichen und als Privatkläger am Strafverfahren teilnehmen.

(Quelle: BGE 6B_827/2014 vom 1.2.2016)


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