Die kantonalen Baugesetze erlauben es den Gemeinden, ein Inventar von schützenswerten Objekten zu erstellen
Das Bauinventar ist ein Hinweisinventar, welches den Gemeindebehörden und dem Kanton als Grundlage für die Ortsplanung und für baurechtliche Entscheide dient. In einem solchen Inventar sind schützenswerte Objekte erfasst, für die eine sog. Schutzvermutung besteht, die aber nicht geschützt sind. Unter Objekten sind Gebäude, Gartenanlagen, Bäume, Hecken usw. zu verstehen.
Für den Grundeigentümer entfaltet es keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Nichtsdestotrotz ist die Überraschung gross, wenn bei einem Bauvorhaben die Mitteilung von der Gemeinde erfolgt, dass die Liegenschaft inventarisiert sei. Denn die Gemeinde ist nicht verpflichtet, den Eigentümer über eine Inventarisierung zu informieren. Eine solche Inventarisierung kann das Bauvorhaben verzögern oder es muss neu definiert werden. Denn die Behörden entscheiden oft erst in Zusammenhang mit einer Baubewilligung, ob allfällige Schutzmassnahmen erhoben werden.
Es empfiehlt sich deshalb, von der Gemeinde einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks und über den Umfang allfälliger Schutzmassnahmen zu verlangen. Dazu ist ein aktuelles Interesse nötig, wie z. B. konkrete Bauabsichten oder eine bevorstehende Erbteilung.
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