01.03.2018
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die bei einem Import entrichtete Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen. Bisher stellte die Eidg. Zollverwaltung die dafür notwendige Veranlagungsverfügung in Papierform oder elektronisch aus.
b 01.03.2018 wird die Zollverwaltung nur noch die elektronische Verfügung als Datei im XML-Format zur Verfügung stellen. Die Importeure erhalten spätestens ab diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen in Papierform mehr. Die Dateien müssen selber beim Zollserver abgeholt werden.
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