Geoblocking macht die Verfügbarkeit oder den Preis eines online gehandelten Produkts abhängig von der IP Adresse des Kunden.
Somit stellt es eine Form von Diskriminierung dar, indem z.B. bestimmte Anbieter Bestellungen nur für Kunden aus dem Inland zulassen und ausländische Nutzer ausschliessen. Die Vermeidung von Geoblocking ist ein zentrales Anliegen der EU-Kommission. Sie vertritt die Meinung, die EU-Bürger würden durch Geoblocking diskriminiert. Eine neue Verordnung verbietet das Beschränken oder Sperren des Zugriffs auf Websites, ebenso die Ungleichbehandlung bei Zahlungsmethoden. Das Umleiten auf eine nationale Website soll Online-Händlern nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch den Kunden gestattet sein. Urheberrechtlich geschützte Medien wie E-Books, Musik oder Online-Computerspiele sind vorerst von der EU-Verordnung ausgenommen.
Obwohl die EU-Verordnung für Nicht-Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich ist, können auch Handlungen von Anbietern in Drittländern als ungerechtfertigtes Geoblocking qualifiziert werden.
Die Verordnung wird am 3. Dezember 2018 in Kraft treten. Schweizer Unternehmen, die in der EU Güter oder Dienstleistungen verkaufen, unterstehen der neuen Regelung.
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