01.04.2020
Für die gewöhnliche erste Abrechnung der Kurzarbeit benötigten die Ämter bis anhin folgende Unterlagen.
Es macht Sinn, die Informationen zusammenzustellen um sie bei Bedarf einreichen zu können und bei einer späteren Prüfung keine Rückzahlungen leisten zu müssen.
- Aufstellung der geleisteten und verrechneten Mehr- bzw. Minusstunden der letzten sechs Monate von den einzelnen Mitarbeitenden
- Angaben zu Betriebsferien
- Angaben zum Arbeitszeitkalender, falls vorhanden
- Besteht ein Anschluss an einen GAV? Falls ja, zu welchem?
- Aufstellung aller Feiertage pro Jahr inkl. Angaben zum Arbeitsschluss vor einem Feiertag
- An welchen Tagen arbeiten die Teilzeitmitarbeitenden und wie viele Stunden pro Tag? Sind die Einsätze fix geregelt oder können diese variieren?
- Falls die Firma nach einem Gleitzeitreglement arbeitet, Kopie des Reglements beilegen
- Aufstellung aller Mitarbeitenden mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ferienanspruch, Bruttolohn und Angaben zu allfälligen Lohnbestandteilen wie 13. Monatslohn, Gratifikation, Bonus, Provision
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