28.04.2021
Immer wieder kommt es zu Diskussionen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern bezüglich des Ferienanspruchs bei Stellenantritt.
Hat der Mitarbeitende 4 Wochen Ferien zugute, dann ist es rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber ihm erst nach einem halben Jahr zwei Wochen Ferien gewährt. Oft wird auch vergessen, dass laut Gesetz der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmt.
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