29.03.2021
Stellt eine Behörde eine fehlerhafte Verfügung aus, ist sie nur nichtig, wenn sie schwerwiegende Mängel hat.
Verfügungen mit geringfügigen Fehlern der Behörde müssen angefochten werden, andernfalls werden sie rechtskräftig. Unter schwerwiegenden Fehlern werden Verfahrensfehler erwähnt, Unzuständigkeit einer Behörde und ausserordentlich schwere inhaltliche Fehler, die eine Verfügung sinnlos, sittenwidrig oder willkürlich werden lassen.
(Quelle: Verwaltungsgericht Basel-Stadt, 26.3.2020)
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