01.11.2018
Die Steuerverwaltung hat in ihrem Rundschreiben «Berufskostenpauschen und Naturalbezüge 2019» mitgeteilt, dass die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2019 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen erfahren.
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen.
Für das Steuerjahr 2019 erfolgt aufgrund des negativen Teuerungsverlaufs kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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