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Beiträge an ausländische Vorsorgepläne zum steuerlichen Abzug zugelassen

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29.09.2021

In der Schweiz werden unter folgenden Bedingungen ausländische Vorsorgepläne zum Abzug zugelassen:

 

 

  • Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
  • Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge oder Säule 3a vergleichbar.
  • Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
  • Es handelt sich um eine kollektive und nicht um eine Einzelvorsorge.

Jeder Einzelfall wird individuell geprüft.


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