01.05.2018
Einem 60-jährigen Bauarbeiter wurde gekündigt und er liess sich daraufhin teilpensionieren.
Seine Pensionskasse sah eine Rente erst ab 61 Jahren vor. Deshalb erhielt er eine halbe Altersrente. Für die restlichen 50% gelangte er an die Arbeitslosenkasse, die ihm die Taggelder verweigerte. Als Begründung gab sie an, er sei selber Schuld, da er sich frühpensionieren liess.
Das Bundesgericht entschied sich für den Rentner: Das Arbeitslosengeld stehe ihm zu, da seine Arbeitslosigkeit unverschuldet sei. Mit der halben Altersrente habe er sogar den von der Arbeitslosenversicherung zu zahlenden Betrag gesenkt.
(BGE 8C_465/2017 vom 12. Januar 2018)
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