01.12.2020
Um Vermögen zu bewahren oder Vermögenserträge zu sichern, können die dafür nötigen Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich als Vermögensverwaltungskosten abgezogen werden.
Damit die Abzüge zugelassen werden, dürfen die Verfahren nicht aussichtslos sein und müssen direkt mit dem Vermögen zu tun haben. Ob ein Gerichtsentscheid erfolgreich endet oder nicht ist für die Abzugsfähigkeit nicht relevant.
(Quelle: Verwaltungsgericht SG 9.9.2020)
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