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Abzugsfähigkeit von Rückzahlungen für Aus- und Weiterbildungskosten

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01.07.2018

Oft nimmt der Mitarbeiter eine Aus- und Weiterbildung in Anspruch und der Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter eine Entschädigung dafür.

Wenn sich die Zahlungen des Arbeitgebers für Aus- und Weiterbildungsbeiträge auf mehrere Jahre verteilt haben, kann der Arbeitnehmer im Rückzahlungsjahr pro Kalender­jahr den Betrag von CHF 12’000 steuerlich geltend machen.

Übersteigt der Rückzahlungsbetrag CHF 12’000 empfiehlt es sich für den Mit­arbeiter, die Zahlungsbelege beim Arbeitgeber einzufordern, um der Steuer­behörde die ursprünglichen Zahlungen der Aus- oder Weiter­bildungs­kosten in mehreren Kalenderjahren belegen zu können.


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