Der Vertrauensarzt wird vom Arbeitgeber bestimmt und wird eingesetzt, wenn objektive Zweifel an der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Dies kann der Fall sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Beginn der Kündigungsfrist oder während nicht bewilligten Ferien eintritt.
Eine vertrauensärztliche Untersuchung sollte möglichst rasch stattfinden, damit sie einen hohen Beweiswert hat.
Das Zeugnis eines Vertrauensarztes gibt Auskunft über Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit. Der Vertauensarzt ist wie alle Ärzte an die Schweigepflicht gebunden.
Widersprechen sich die Arztzeugnisse, dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeitenden auffordern, wieder zur Arbeit zu erscheinen und im Weigerungsfalle die Lohnzahlung einstellen oder sogar kündigen.
Verweigert der Mitarbeitende den Besuch beim Vertrauensarzt, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass das Arztzeugnis ungültig ist. Er kann den Mitarbeitenden auffordern, zur Arbeit zu erscheinen.
Kommt der Fall vor Gericht, stellt das Zeugnis des Vertrauensarztes nicht das einzige Beweismittel dar. Es werden Zeugen befragt und weitere Faktoren wie der Zeitpunkt der Krankschreibung berücksichtigt.
Grundsätzlich stellt der Vertrauensarzt ein gutes Mittel zur Vermeidung von ungerechtfertigten Krankschreibungen dar.
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