11.12.2017
Unternehmen können während sieben Jahren ihre Verluste mit den Gewinnen verrechnen, womit der steuerbare Gewinn reduziert werden kann.
Das steuerpflichtige Unternehmen hat keine Wahl, wann, ob und wie viel es die aufgelaufenen Verluste mit Gewinnen verrechnet kann. Die chronologische Reihenfolge ist entscheidend.
Verluste dürfen auch mit ausserordentlichen Einkünften verrechnet werden. Dividendenerträge oder Kapitalgewinne auf Beteiligungen taugen aber selten für die Verlustverrechnung, da diese möglicherweise nicht besteuert werden.
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