08.10.2021
Das Eidgenössische Finanzdepartement vereinheitlicht Rückerstattungs- und Verzugszinssätze auf Abgaben und Steuern.
Ab 1. Januar 2022 beträgt der einheitliche Satz für den Vergütungszins für Rückerstattungen und den Verzugszins 4%. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bleibt bei 0%.
(Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung)
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