11.12.2017
Ein Steuerpflichtiger klagte vor Bundesgericht gegen die Steuerbehörde. Sie berechneten ihm Einkünfte als Verwaltungsrat basierend auf der Erfolgsrechnung eines Unternehmens, bei der er als einziger als Verwaltungsrat aufgeführt war und das Konto VR-Honorar CHF 150'000 aufwies.
Der Steuerpflichtige argumentierte, er sei aus dem Verwaltungsrat ausgetreten, habe aber vergessen, das Handelsregister zu informieren. Das Bundesgericht liess die Argumentation nicht zu, vor allem, weil der Klagende die Jahresrechnung des Unternehmens noch unterschrieben hat.
(Quelle: BGE 2C_331/2017 vom 06.04.2017)
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