Bargeldtransaktionen mit EC-Karten werden vermehrt auch bei Trinkgeldern eingesetzt.
Wie geht ein Unternehmen mit solchen Trinkgeldern um, die eigentlich dem Mitarbeitenden gehören?
In einem älteren Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Unternehmen, welches das Trinkgeld ihrer Mitarbeitenden einbehält, Mehrwertsteuer darauf bezahlen muss. Es gilt als Umsatz.
Bei Trinkgeld, das dem Mitarbeiter ausbezahlt wird, stellt sich die Frage der Bedeutung des Trinkgelds im Verhältnis zum Lohn. Liegt die Trinkgeldquote über 20% des Lohns, muss das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge für die Summe bezahlen.
Auf dem Lohnausweis auf Zeile 15 ist das Unternehmen gut beraten, darauf hinzuweisen, dass der Mitarbeitende Trinkgelder in unbekannter Höhe erhält.
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