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Überstunden im Home Office: wie damit als Arbeitgeber umgehen?

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07.04.2023

Das Arbeiten im Home Office lässt viele Freiheiten zu.

Die verschwindenden Gren­zen zwischen Arbeit und Freizeit verlangen nach einer besonderen Disziplin des Mit­arbeitenden und einer zusätzlichen Kontrolle des Arbeitgebers. 

Wird die Home Office Arbeit in einer Zusatzvereinbarung geregelt, so müssen der Umfang der Arbeit und die zeitlichen Rahmenbedingungen darin enthalten sein. Block­zeiten und das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot müssen explizit er­wähnt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu hal­ten.

Stellt der Arbeitgeber fest, dass sich Mitarbeitende nicht an die Zeiten halten, so ist mit einer schriftlichen Weisung zu reagieren. Darin enthalten sind Hinweise, dass Blockzeiten einzuhalten und Mittagspausen einzuziehen sind.

Überstunden dürfen nur geleistet werden, wenn sie ausdrücklich angeordnet sind. Zum Schutz des Mitarbeitenden und für das Unternehmen selbst muss der Arbeitgeber klar kommunizieren, dass er auch im Home Office keine Abweichun­gen von der geltenden Arbeitszeitregelung toleriert.

Der Arbeitgeber kann im Zusammenhang mit dem Home-Office zusätzlich verlangen, dass der Mitarbeitende eine detaillierte Arbeitszeiterfassung führt, in welcher seine Leistungen genau beschrieben werden. So hat der Arbeitgeber eine Kontrolle über mögliche Überstunden. Eine Kontrolle von Arbeitsproduktivität ist dem Arbeitgeber erlaubt.


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