![AdobeStock 219790080 ¦ News AdobeStock 219790080 ¦ News](/api/rm/DE96CDEMJA269HG/adobestock-219790080-28.jpg)
20.06.2022
Arbeitgeber müssen Mitarbeitende, die unregelmässig im Stundenlohn arbeiten, frühzeitig über ihre Einsatzzeiten informieren – etwa zwei Wochen im Voraus, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Diese Vorankündigungsfrist darf unterschritten werden, wenn beispielsweise ein anderer Mitarbeiter kurzfristig ausfällt.
zur Newsübersicht