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Steuerruling wird von Gesetzesänderung aufgehoben

11.12.2017

Ein Steuerruling, das eine kantonale Steuerverwaltung mit einem Steuerpflichtigen abgemacht hat, verliert seine Wirkung, wenn das betreffende Recht revidiert wird.

(Quelle: BGE 2C_997/2016 vom 10.11.2016)


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