
Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das Bundesgericht sämtliche Entscheide der Unter- und Vorinstanzen aufgehoben und das Steueramt des Kantons Bern scharf kritisiert.
Der Fall betraf die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer eines Ehepaars, die von der Behörde durch Ermessensveranlagungen festgesetzt wurden.
Dabei erhöhte das Steueramt jedes Jahr ohne Begründung die Steuerfaktoren, um das Ehepaar für ihre fehlende Mitwirkung zu bestrafen – obwohl das Paar bereits eine Busse erhalten hatte und es Anzeichen gab, dass ihre wirtschaftliche Lage sich verschlechtert hatte.
Das Bundesgericht sprach von:
- "gravierenden verfahrensrechtlichen Fehlern,
- qualifizierter inhaltlicher Unrichtigkeit,
- einem groben Widerspruch zur gesetzlichen Ordnung
- und einem Kollisionskurs mit mehreren grund- und menschenrechtlichen Prinzipien."
Die Richter bezeichneten das Vorgehen der Behörde als "schwere Rechtsverletzung".
Alle Beschwerden des Ehepaars wurden gutgeheissen, und die Veranlagungen für ungültig erklärt.
(Quelle: BGE 9C_673/2023 vom 19.08.2024)
zur Newsübersicht