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Situationen, die den Arbeitsweg zur Arbeitszeit machen

17.08.2016

Der Arbeitsweg gehört nicht zur Arbeitszeit. Doch es gibt Situationen, die den Arbeitsweg zur Arbeitszeit machen.

wie zum Beispiel:

• Der Mitarbeiter wird an einem anderen Arbeitsort als dem vertraglichen eingesetzt. Die dadurch entstehende Verlängerung des Arbeitsweges gilt als Arbeitszeit.

• Eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Arbeitsort immer dort sein soll, wo der Einsatz beim Kunden zu leisten ist, gilt als Umgehung des Arbeitsgesetzes. Denn sie führt dazu, dass sämtliche Reisezeiten immer als nicht zu entschädigender Arbeitsweg auf den Arbeitnehmer abgewälzt würden.

• Arbeitszeit verrichtete auch derjenige Mitarbeiter, der seine Arbeitskollegen an einem Treffpunkt mit seinem Privatwagen auflud und zum Einsatzort brachte.

• Eine Fahrzeit von 100 Minuten von einer Sammelstelle zu einer Baustelle und zurück gilt als Arbeitszeit, wobei ein gesamtarbeitsvertraglicher Sockelwert von 30 Minuten abzuziehen ist.

• Wenn Pikett ausserhalb des Betriebs geleistet wird, gilt im Falle eines effektiven Einsatzes auch die Wegzeit als Arbeitszeit

• Beim Stillen im ersten Lebensjahr ausserhalb des Betriebs gilt die Hälfte der Abwesenheitsdauer, in der Regel also auch ein Weganteil, als Arbeitszeit.

 



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