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SECO ermöglicht Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung

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01.07.2022

Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Über­prü­fung ihrer Ansprüche für diesen Zeitraum stellen.

Aufgrund eines Bundes­rats­ent­scheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil gel­tend gemacht werden. Unternehmen können ab dem 7. Juli 2022 ent­sprechen­de Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen.

Die betroffenen Unternehmen werden ab Ende Juni vom SECO per Brief darüber informiert, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür einzureichen sind.


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