01.07.2022
Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer Ansprüche für diesen Zeitraum stellen.
Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Unternehmen können ab dem 7. Juli 2022 entsprechende Gesuche via eService auf dem Portal arbeit.swiss einreichen.
Die betroffenen Unternehmen werden ab Ende Juni vom SECO per Brief darüber informiert, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür einzureichen sind.
zur Newsübersicht