08.11.2016
Das Finanzdepartement hat entschieden, für das Kalenderjahr 2017 den Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auf null zu setzen.
Damit reagiert das EFD auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die Negativzinsen. Der Verzugszins für zu spätes Zahlen der Steuern belässt der Bund bei 3%.
(Quelle: Eidg. Finanzdepartement)
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