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Noch etwas zum schmunzeln

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01.05.2019

«Das Geld ist einfach verschwunden» gilt vor Gericht nicht als detaillierte Bestreitung

Vor Bundesgericht erschien ein Steuerpflichtiger, der eingeschätzt worden war. Er erklärte, dass er das Geld, das die Steuerbehörden als Einnahmen deklarierten, nie gesehen habe. Er glaubt zwar schon, dass das Bargeld «irgendwie» geflossen sei, aber schlussendlich sei es «verschwunden». Das Bundesgericht lehnt diese Begründung als detaillierte Bestreitung ab.

(Quelle: BGE 2C_736/2018 vom 15.2.2019)


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