16.03.2021
Neu müssen Erben die vom Erblasser nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, sofern der Nachlass CHF 40'000 übersteigt.
zur Newsübersicht
Neu müssen Erben die vom Erblasser nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, sofern der Nachlass CHF 40'000 übersteigt.