28.01.2022
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versicherungen und ihren Kunden.
Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte.
- Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Verträge mit einer langen Laufzeit können nun nach drei Jahren - und danach jährlich - gekündigt werden. E-Mail, SMS oder Whatsapp genügen für eine Kündigung.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht.
- Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich.
Für bereits bestehende Verträge gelten nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit per E-Mail, SMS oder Whatsapp zu kündigen. Die anderen Regeln gelten nur für neue Verträge.
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