zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Merki Treuhand AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@merkitreuhand.ch
AdobeStock 303323021

Rachekündigungen: Wiedereinstellung muss umgesetzt werden

AdobeStock 652134473 ¦ News
21.06.2024

Wenn ein Mitarbeitender entlassen wird, weil er Ansprüche im Zusammenhang mit seinem Arbeitsvertrag geltend gemacht hat, wird dies gemeinhin als Rachekündigung bezeichnet.

Das kann z.B. bei einer Beschwerde wegen Geschlechtsdiskriminierung sein und gilt als missbräuchliche Kündigung.

Ordnet nun ein Gericht die Wiedereinstellung an, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Person tatsächlich wieder zu beschäftigen. Eine Freistellung des Mitarbeitenden und die Lohnfortzahlung bis Kündigungsende ist nicht erlaubt.

(Quelle: Obergericht Kt. Bern)


zur Newsübersicht