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Die Öffentlichkeit von Steuerdaten

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06.12.2021

Viele Steuerpflichtige sind der Meinung, dass ausser den Steuerbehörden niemand Einsicht in ihre Steuerdaten hat.

In einigen Kantonen ist dies so, andere gehen relativ locker mit Steuerdaten um.

Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK hat eine Übersicht veröffentlicht, die zeigt, wer in welchem Kanton Einsicht verlangen kann.

So kann im Kanton Bern und Kanton Zürich eine gesuchstellende Person ein wirt­schaftliches Interesse geltend machen und erhält so die letzten rechtskräftig ve­ranlagten Steuerfaktoren der Person wie Einkommen und Vermögen. Als wirt­schaft­liches Interesse gilt zum Beispiel:

  • der Antrag für eine Hypothek bei einer Bank
  • ein Versicherungsantrag
  • eine Anmeldung für ein Mietinteresse
  • eine Scheidungskonvention
  • und weitere mehr.

Die steuerpflichtige Person wird nachträglich über die Auskunftserteilung infor­miert indem ihr eine Kopie der schriftlichen Auskunft zugestellt wird.

In den betroffenen Kantonen kann der Steuerpflichtige seine Steuerdaten sperren lassen und die Bekanntgabe der Daten an Private und Organisationen damit untersagen. Diese Sperrung gilt nicht für Verwaltungs- und Gerichts­be­hörden und muss schriftlich an die Steuerverwaltung des Wohnsitzes gerichtet werden.

(Quelle: Öffentlichkeit der Steuerregister SSK)


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