01.12.2018
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2019 das neue Verjährungsrecht in Kraft.
Die beiden zentralen Elemente der Revision sind:
- Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von bisher einem Jahr auf neu drei Jahre im Delikts- und Bereicherungsrecht. Geschädigte Personen haben also künftig ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens und des Ersatzpflichtigen drei Jahre Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen.
- Neue zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden, die neue Aufbewahrungsfristen für Unternehmer, Ärzte und Architekten nach sich zieht.
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