Der Kinderabzug für volljährige Kinder in Ausbildung wurde bislang in dem Jahr, in dem das Kind volljährig wurde, unterschiedlich gehandhabt.
Das Bundesgericht schafft nun Klarheit. Es entschied sich für eine «pro-rata-temporis»-Lösung. Die Richter urteilten, dass das bestehende Gesetz eine Lücke aufweist und wie folgt geschlossen wird: Bis zum Tag der Volljährigkeit des Kindes hat der alimentenempfangende Elternteil Anspruch auf den anteiligen Kinderabzug (xx/365), ab diesem Tag hingegen der alimentenleistende Elternteil. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die während des ganzen Jahres geleisteten Alimente den Betrag von CHF 6‘500 übersteigen.
Die vom Bundesgericht getroffene Lösung gilt per sofort für alle noch nicht veranlagten Fälle. Die Kantone werden wahrscheinlich diese Lösung übernehmen.
(Quelle: BGE 2C_905/2018 vom 11.3.2019)
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