17.11.2022
Die MWST-Umsatzlimite für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen wurde erhöht.
Diese Vereine und Institutionen sind neu bis zu einem Umsatz von CHF 250’000 von der MWST befreit (bisher CHF 150’000). Als Sport- oder Kulturverein gilt eine juristische Person in Form eines Vereins gemäss Artikel 60 ff. ZGB handeln (diese Regelung gilt nicht für Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.)
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