01.02.2020
Steuern sparen beim Liegenschaftsunterhalt ist ab 1. Januar 2020 möglich.
Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an einer Liegenschaft wirken sich steuermindernd aus:
- Die Rückbaukosten (Abbruchkosten) eines alten Gebäudes können neu als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden, sofern anschliessend ein Ersatzneubau mit gleicher Nutzung und auf dem gleichen Grundstück errichtet wird.
- Investitionskosten an bestehenden Gebäuden, die zur Energieeinsparung und dem Umweltschutz dienen, sind neu abzugsfähig.
Die genannten Kosten müssen nicht vollumfänglich im Baujahr steuerlich berücksichtigt werden. Die Auslagen können auf maximal drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
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