01.03.2020
Einige Banken verrechnen Zinsen auf Guthaben, sog. Negativzinsen.
Diese Zinskosten können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Sie gelten nicht als Schuldzinsen, sondern können als Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden.
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