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Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von sechs Monaten dem Mieter zugestellt werden

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13.03.2023

Ein Mieter hat das Recht, jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

Ist die Frist für die Abrechnung nicht im Mietvertrag geregelt, muss sie inner­halb von sechs Monaten zugestellt werden. Andernfalls kann sie der Mieter bei der Schlichtungsbehörde einfordern.


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