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Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

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16.07.2021

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 01.07.2021 länger Anspruch auf Mutterschafts­entschädigung.

Bisher konnte eine Mutter ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung auf­schieben, wenn ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt länger als drei Wochen hospitalisiert bleiben musste. Allerdings sah das Gesetz für die Dauer des Spital­aufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor und auch die Maximaldauer des Aufschubs war nicht geregelt.

Mit der Gesetzesänderung wird die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsent­schädigung um höchstens 56 Tage verlängert, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Die Verlänge­rung wird zu der ordentlichen Dauer der Mutterschaftsentschädigung hinzuge­rechnet.


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