Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 01.07.2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Bisher konnte eine Mutter ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aufschieben, wenn ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt länger als drei Wochen hospitalisiert bleiben musste. Allerdings sah das Gesetz für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor und auch die Maximaldauer des Aufschubs war nicht geregelt.
Mit der Gesetzesänderung wird die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um höchstens 56 Tage verlängert, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Die Verlängerung wird zu der ordentlichen Dauer der Mutterschaftsentschädigung hinzugerechnet.
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