01.05.2018
Alle Erben haben gegenseitig eine umfassende Informations- und Auskunftspflicht.
Kommt ein Erbe dieser Pflicht nicht nach, kann per Gerichtsentscheid verlangen werden, dass er Auskunft geben muss. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Jeder Erbe alleine oder zusammen mit allfälligen anderen Miterben kann eine solche Klage beim zuständigen Gericht einreichen.
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