01.07.2018
Bestimmungen in Arbeitsverträgen, dass der Arbeitnehmer seinen Lohn geheim behalten muss, sind nicht gültig.
Der Arbeitgeber muss gemäss OR die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters schützen und es kann deshalb nichts im Arbeitsvertrag formuliert werden, das den Mitarbeiter schlechter stellt. Darum ist ein Verbot, mit Kollegen über den eigenen Lohn zu sprechen, nichtig. Dies wird durch das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau noch verstärkt.
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