01.10.2020
Ab 1. Januar 2021 sollen grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen.
Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Der Bundesrat setzt die entsprechenden Änderungen des OR auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
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